Die Bewohner*innen im Bezirk Aachen Mitte legten 2017 40 % ihrer Wege mit dem Pkw zurück, in den anderen Stadtteilen waren es im Mittel 53 %. Für die betrachtete Innenstadt ist dieser Wert noch mal deutlich niedriger anzunehmen. Je 1.000 Einwohner*innen sind derzeit 285 Pkw in den Bereichen innerhalb des Alleenringes zugelassen; in den Außenbezirken ist die PKW-Dichte mit 579 Pkw je 1.000 Einwohner*innen fast doppelt so hoch
Für den Kfz-Verkehr ist in der Innenstadt die gute Erreichbarkeit und Auffindbarkeit der Parkhäuser, die Erschließung der Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungsstandorte, darunter auch Hotels und Gaststätten wichtig. Die Zugänglichkeit für Pflegedienste hat eine hohe Bedeutung, für die Not- und Rettungsdienste, Ver- und Entsorgung gilt dies ohnehin uneingeschränkt.
Die Ziele in der Innenstadt werden vom Alleenring aus angefahren. Von dort aus gelangt man in jeden der fünf Erschließungsbereiche (violett, orange, blau, rot, gelb).
Ausnahmeregeln für Sonderfälle werden wie bisher möglich sein. Der Durchgangsverkehr wählt den Alleenring und fährt z.B. in 10 Minuten von der Schanz zur Bastei.
Die Fachverwaltung hat Hauptzugänge für eine zielgerichtete Lenkung des Kfz-Verkehrs vom Alleenring in die Innenstadt definiert. Über Sammelstraßen sind alle Parkhäuser, privaten Stellplätze und Grundstücke der Innenstadt erreichbar. Sie gewähren allesamt eine gute Zugänglichkeit, unterbinden aber nicht-notwendige Durchgangsverkehre. Das Konzept enthält fünf Erschließungsschleifen. Vier der fünf Bereiche entsprechen dabei den bestehenden Parkhausbereichen. Die Erschließungsbereiche für den Kfz-Verkehr umgeben den zentralen Bereich zwischen Markt und Kaiserplatz, der durch eine starke Fußverkehrsnutzung geprägt ist.
Ziel ist eine deutliche Erhöhung der Aufenthaltsqualität und der Nutzbarkeit des Straßenraums zur sozialen Interaktion. Das Konzept soll enthalten:
Ein autoarmes Zentrum innerhalb des Grabenrings. Die Jakobstraße als kurzfristiges Reallabor wird geprüft.
Eine Regelung der Zufahrtserlaubnis in das autoarme Zentrum für Menschen, die zwingend mit Kraftfahrzeugen in diese Zone einfahren müssen: Anwohner*innen, Besucherinnen von Anwohnerinnen, Inhaberinnen von Stellplätzen innerhalb der Kernzone, mobilitätseingeschränkten Personen, Betriebe mit Stellplätzen innerhalb der Kernzone, Pflegedienste, Handwerkerinnen, Lade- und Lieferverkehr, usw.
Öffentliche Parkhäuser innerhalb des autoarmen Zentrums bleiben auf direktem Weg erreichbar.
Aufteilung des Gebiets zwischen Alleenring und einschließlich Grabenring in mehrere Zonen z.B. nach dem Vorbild der Städte Gent und Leuven.
Fuß- und Radverkehr sowie der ÖPNV können sich frei und ohne Umwege innerhalb des Alleenrings und innerhalb des Grabenrings bewegen.
Der Autoverkehr nutzt auf Wegen von Zone zu Zone den Alleen- oder den Außenring.